Entschädigung bei Flugverspätung, Überbuchung oder Flugausfall

Ganz egal, ob Sie beruflich oder geschäftlich unterwegs sind. Es gibt nichts Ärgerlicheres, als eine Flugverspätung oder eine Verweigerung der Beförderung. Wer in solch eine Situation gerät, hat Ansprüche und Rechte, wie eine Entschädigung bei einem verzögerten Abflug oder sogar eine Erstattung des Ticketpreises bei Flugabsagen. Näheres über Ihre Entschädigung bei Flugverspätungen und Ihre Fluggastrechte erfahren Sie hier.

Das EU-Reiserecht bei Flugverspätungen

Nicht wie geplant in ein Flugzeug einsteigen zu können, passiert oft unverhofft. Denn Flüge werden frühzeitig gebucht. Eine Verspätung wird niemals langfristig geplant. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 muss jedoch die Fluggesellschaft ihren Gästen im EU-Raum bei Flugunregelmäßigkeiten gewisse Rechte einräumen. Insbesondere bei Flugverspätungen haben Sie Rechte auf Ausgleichsleistungen von bis zu 600,- Euro, die Sie ab einer Verzögerung von mehr als drei Stunden geltend machen können. Gibt es eine Verspätung von über fünf Stunden und Sie sagen den Flug deshalb ab, haben Sie zusätzlich das Recht, die Ticketkosten zurückzufordern. Des Weiteren gibt es ein Recht auf Verpflegung, eventuell benötigte Hotelübernachtungen, Transferkosten und zwei kurze Telefonate. Allerdings können Sie diese Ansprüche nur geltend machen, wenn die Fluggesellschaft an der Flugverspätung Schuld hat. Bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie schlechten Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder einem Streik, muss die Fluggesellschaft keine Schadensersatzleistungen erbringen.

Wie Sie zu einer Entschädigung bei Flugverspätung kommen

Wichtig ist, dass Sie sich die Flugverspätung bereits am Flughafen von der Fluggesellschaft bestätigen lassen. Heben Sie unbedingt Ihr Flugticket, die Bordkarte sowie sämtliche Rechnungen für die Verpflegung, das Hotel und den Transfer auf. Notieren Sie sich zudem die genauen Zeiten zum unplanmäßigem Flug, um später eine entsprechende Entschädigung einfordern zu können. Reichen Sie anschließend innerhalb von sieben Tagen Ihre Forderungen bei der Fluggesellschaft ein. Falls Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Rechte durchzusetzen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr SÖP oder an die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission wenden. 

Entschädigungen bei Flugverspätung oder bei Flugannullierungen

Verweigert Ihnen die Fluggesellschaft die Beförderung aufgrund einer Überbuchung, haben Sie das Recht auf entweder einen späteren Flug oder eine Erstattung. Zusätzlich erhalten Sie eine Ausgleichsleistung, die je nach Flugentfernung zwischen 250,- Euro und 600,- Euro beträgt. Wer sich für einen Alternativflug entscheidet, der innerhalb von bis zu vier Stunden erfolgt, erhält nur eine 50-prozentige Ausgleichsleitung für die Überbuchung. Wird ein Flug weniger als zwei Wochen vor dem Abflugtermin annulliert – und das nicht wegen eines Streiks, wegen unerwarteter Sicherheitsmängel oder dem Wetter – haben Sie ebenfalls Ansprüche. Dazu gehört ein Alternativflug inklusive angemessener Betreuung während der Wartezeit oder eine Erstattung des Ticketpreises. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Ausgleichsleistungen für die Unannehmlichkeiten.